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Neue Leitsätze für Ölsamen

Die Leitsätze für Ölsamen, daraus hergestellte Massen und weitere Süßwaren sind aktualisiert und in Kraft getreten. Welche Produkte das Bäckerhandwerk insbesondere betreffen.

Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) hat die Leitsätze für Ölsamen, daraus hergestellte Massen und weitere Süßwaren neugefasst. Sie wurden am 22.12.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind somit in Kraft getreten.  

Die Leitsätze sind für das Bäckerhandwerk bei Weitem nicht so relevant wie die Leitsätze für Brot und Kleingebäck oder die für Feine Backwaren. Interessant sind jedoch die Anpassung der Kennzahlen für Mindestanteile in Marzipan und Nougat. Hierzu führt das Präsidium der Lebensmittelbuch-Kommission aus:  

„Inhaltlich konnten die bisherigen Leitsätze (…) beibehalten werden. Aufgrund unterschiedlicher Mandelqualitäten auf dem Weltmarkt wurden Kennzahlen für Mindestanteile in Marzipan im Konsens angepasst, wodurch der Mindestanteil an Mandeln nicht betroffen ist. Im Bereich von Nougat wurden Mindestanteile an Schalenfrüchten eingefügt und der Herstellungsprozess, bei dem seit jeher kein ‚Anwirken‘ (…) erfolgt, sprachlich korrekt erfasst. Bei Persipan wurde der Stärkeanteil gestrichen, da heutzutage eine Unterscheidung zu Marzipan mit anderen analytischen Möglichkeiten erfolgt und somit der Zusatz von Stärke nicht mehr üblich und notwendig ist.“ 

Aufgrund des Fehlens von (Übergangs-)Fristen bei der Neuveröffentlichung von Leitsätzen wird auf die Hinweise des DLMBK-Präsidiums verwiesen, nach denen ein angemessener Übergangszeitraum zu tolerieren ist.